1. Der Mieter verpflichtet sich:
a) den Einsatz von Mietgeräten/Hänger in seine Haftpflichtversicherung (Privat-, Bau- oder Betriebshaftpflicht) mit aufzunehmen. Besteht kein Versicherungsschutz des Mieters, dürfen die Mietgeräte und Mietmaschinen nicht eingesetzt werden.
b) die Mietgeräte/Hänger und Mietmaschinen gegen Diebstahl zu sichern.
c) die Mietgeräte/Hänger und Mietmaschinen vor Überbeanspruchung zu schützen.
d) für Wartung und Pflege des Gerätes im üblichen Rahmen zu sorgen. Bei einer Mietdauer von mehr als 150 Betriebsstunden sind die vom Hersteller vorgeschriebenen Inspektionen durch den Vermieter durchzuführen.
e) das Gerät/Hänger nach Beendigung der Mietzeit in einwandfreiem, betriebsfähigem und der Dauer der Einsatzzeit angemessenem und gereinigtem Zustand zurückzugeben und gegebenenfalls auf Mängel hinzuweisen. Bei Zuwiderhandlung werden Reinigungskosten je nach Grad der Verschmutzung und Entsorgung von 50€ – 200€ dem Mieter in Rechnung gestellt. Dies muss bei Übergabe an den Vermieter schriftlich fixiert werden. Der Vermieter behält sich vor, die Kaution in diesem Fall einzubehalten und den evtl. anfallenden Differenzbetrag in Rechnung zu stellen.
f) die anfallenden Kosten für Betriebsstoffe zu übernehmen.
g) bei auftretende Störungen des Mietgegenstands sofort alle Arbeiten zu stoppen und dem Vermieter die Störungen mitzuteilen. Ausfallforderungen an den Vermieter können nicht gestellt werden.
h) nur die vom Vermieter eingewiesenen Personen die Maschine und Geräte führen und bedienen zu lassen. Der Mieter bestätigt die Einweisung der Maschinen/Hänger und Geräte mit der Unterzeichnung des Lieferscheins.
2. Mietzeiten
a) Die Mietzeit beginnt an dem zwischen den Parteien vereinbarten Tag mit der Übergabe der Maschine/Hänger an den Mieter.
b) Zur Berechnung der Tagesmiete werden 8 Arbeitsstunden zugrunde gelegt (nicht zutreffend bei Hängern und Kleingeräten!). Jede weitere angefangene Arbeitsstunde wird mit 30€ pro Stunde berechnet. Arbeiten an Sonn- und Feiertagen sind dem Vermieter zu melden. Sie werden abrechnungsgemäß wie Werktage behandelt.
3. An- und Abtransport
gehen zu Lasten des Mieters und werden in einer Pauschale verrechnet. Am Tag der Abholung muss das Gerät/Maschine dem Vermieter abholbereit und einer frei zugänglich zur Verfügung gestellt und persönlich übergeben werden. Die Abnahme wird im Beisein des Mieters durchgeführt, Beschädigungen müssen schriftlich fixiert werden.
Beim Transport der Maschinen durch den Mieter ist allein der Fahrer für die Einhaltung der zulässigen Transportabmessungen / Nutzlasten / Achslasten / Ladungssicherungen und das zulässiges Zugfahrzeug (wie z.B. Anhängelast) verantwortlich. Bei Zuwiderhandlung erlischt jeglicher Versicherungsschutz!
4. Versicherung
für alle Mietmaschinen und Geräte aller Art besteht eine Versicherung des Vermieters. Diese beinhaltet nur die verursachten Schäden des Vermieters bis zur Übergabe an den Mieter. Durch den Mieter verursachte Schäden mit den gemieteten Maschinen oder Geräten sind nicht mitversichert. Deswegen muss der Mieter vor Mietbeginn und Betrieb der Maschinen und Geräte für Versicherungsschutz im Schadensfall Sorge tragen. Schadenansprüche an den Vermieter können nicht gestellt werden. Hat der Mieter keinen ausreichenden Versicherungsschutz dürfen die Mietmaschinen und Geräte durch den Mieter nicht in Betrieb genommen werden! Bei Nichtbeachtung trägt der Mieter alle Risiken und Kosten. In diesem Falle trägt der Mieter auch die entstandenen Miet- und Transportkosten pro Tagessatz der Mietmaschinen und Geräte.
Mit der Unterzeichnung des Lieferscheins werden diese Bedingungen akzeptiert und der Mieter erklärt verbindlich seinen Versicherungsschutz und die Absicherung im Schadenfall.
Weitere Details finden Sie hier.
5. Fehlendes Werkzeug und Zubehör
bei Rückgabe oder Abholung der Maschine, werden sie dem Mieter in Rechnung gestellt.
6. Unter- bzw. Weitervermietung
ist ohne unsere Zustimmung nicht zulässig. Sondervereinbarungen bedürfen der Schriftform.
7. Für Schäden und Verluste
die dem Mieter durch Schlechtwetter oder Ausfall des gemieteten Gerätes entstehen, haftet der Vermieter nicht. Die Maschinen und Geräte sind nur für die konstruktiven bzw. angedachten Verwendungszwecke zu benutzten. Eine Zweckentfremdung ist verboten bzw. sie wären vom Mieter zu verantworten. Auf eine entsprechende Tragfähigkeit des Untergrundes ist stets zu achten.
8. Der Mietvertrag
ist Bestandteil unserer Allgemeinen Verkauf- und Lieferbedingungen, soweit hier nicht anders ausgeführt.
9 . Alle anfallenden Reparaturen und Reinigungsarbeiten
die der Mieter zu verantworten hat, werden mit 45,00 Euro pro angefangene Std. plus Materialkosten plus Anfahrtskosten in Rechnung gestellt. Erforderlichenfalls werden Reparaturen von den zuständigen Servicepartnern durchgeführt. Die Kosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
10. Rechnungen
sind sofort netto bei Rechnungserhalt zahlbar. Bei Zielüberschreitung werden bankübliche Verzugszinsen berechnet. Der Vermieter ist berechtigt eine Kaution oder eine Mietvorauszahlung zu verlangen. Ist der Mieter mit der Zahlung des Mietpreises in Verzug so ist der Vermieter berechtigt, die Mietsache sofort zurückzuholen. Mietbeträge unter 100 Euro sind sofort netto zahlbar.
11. Der Mieter
bestätigt mit seiner Unterschrift bzw. Benutzung, dass er mit der Funktion der Maschine vertraut ist bzw. eingewiesen wurde. Unbefugten ist die Benutzung verboten. Der Mieter kennt die geltenden Unfallverhütungsvorschriften, Gefahrenhinweise der Mietgegenstände und akzeptiert unsere Geschäftsbedingungen.
12. Buchungsrücktritt
Bis 4 Wochen vor Buchungstermin werden 25% des vereinbarten Mietbetrages in Rechnung gestellt.
Bis 1 Woche vor Buchungstermin werden 50% des vereinbarten Mietbetrages in Rechnung gestellt.
Terminverschiebungen nach Absprache möglich!
13. Alle Preise gelten inklusive der MwSt.
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