Versicherung und Allgemeines

Minibagger, Hänger und vieles mehr...

Versicherung:

Alle Mietgeräte ohne KFZ Zulassung, sind bis zur Übergabe an den Mieter durch den Vermieter versichert. Nach dem Übergabezeitpunkt an den Mieter hat der Mieter für ausreichenden Versicherungsschutz Sorge zu tragen. Dabei ist zu beachten, dass je nach Versicherungsträger meist die Haftpflichtversicherung, Bauherrenhaftpflicht usw. die Mietgeräte automatisch mitversichern. Daher wurde seitens dem Vermieter kein zusätzlicher Versicherungsschutz vorgesehen. 

Wie weit der Versicherungsschutz durch Ihre Versicherung gedeckt ist, obliegt allein in der Verantwortung des Mieters.  

Bitte prüfen Sie vor Mietbeginn die Details mit Ihrer Versicherung!

PKW-Anhänger:

Die Mietanhänger mit KFZ Zulassung, sind durch den Vermieter versichert. Hier ist der Mieter verpflichtet die StVO Ordnung einzuhalten. Die Ladungssicherung, Lichtanlage, Achslasten, Stützlasten, das richtige Zugfahrzeug usw. liegen in der Verantwortung des Mieters. Der Mieter muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für den gemieteten PKW-Anhänger sein, ansonsten ist die Benutzung untersagt! Bei Nichtbeachtung erlischt der Versicherungsschutz und der Mieter haftet vollumfänglich.

Beschädigungen:

Die Mietgeräte und Hänger werden in einem ordnungsgemäßen Zustand geliefert. Falls es zu Beschädigungen des Vormieters kommen sollte und die Reparatur zeitlich nicht erledigt werden kann, werden diese schriftlich aufgenommen und auf dem Lieferschein vermerkt. Allgemeine Gebrauchsspuren wie z.B kleine oberflächliche Kratzer zählen nicht als Beschädigung. Technische Beschädigungen sind z.B. Beschädigung der Kolbenstangen sowie Materialverformung durch unsachgemäße Bedienung oder Unfall, Überbelastung oder unsachgemäßer Umgang mit allen Mietgegenständen. Alle Mietgegenstände sind für industrielle Anwendungen geeignet!

Sollte doch mal ein Missgeschick passieren, sind die Geräte meist über die oben schon beschriebenen Versicherungen abgesichert. Wie hoch die Summe der Deckung ist, erfragen Sie im Schadensfall bei Ihrem Versicherungsträger!

Übergabe

Die Mietgegenstände werden nach Terminvereinbarung übergeben. Der Termin kann entweder am Vorabend oder am Tag des Einsatzes festgelegt werden. Weitere Details nach Absprache.
Bei der Übergabe wird der Rückgabetermin fixiert. Bei Neukunden wird nur Vorkasse akzeptiert. Eine Kaution für den jeweiligen Mietgegenstand ist bei Übergabe zu zahlen. Die Rückerstattung erfolgt bei Rückgabe.

Bitte bringen Sie bei der Abholung Ihren Personalausweis mit. Eine Kopie des Personalausweises wird bis zur Rückgabe in unseren Unterlagen hinterlegt.

Rückgabe

Die Mietgegenstände werden zum Zeitpunkt, welcher mit dem Vermieter bei der Übergabe vereinbart wurde, frei zugänglich und persönlich übergeben. Bitte legen Sie alle Zubehörteile abholbereit dazu, um keine Wartezeit zu erzeugen. Ihr Nachmieter wartet vielleicht schon darauf. Ihre Kaution wird entweder verrechnet, oder bei Abholung übergeben.

Kaution

Je nach Art des Mietgegenstandes ergibt sich die Höhe der Kaution. Diese finden Sie unter den Preisen der jeweiligen Produkte.

Reinigung

Die Reinigunshinweise je nach Mietgegenstand müssen eingehalten werden. Hochdruckreiniger dürfen grundsätzlich nicht verwendet werden. Grobe Verschmutzungen unbedingt entfernen. Weitere Details siehe AGB`s

Buchungsrücktritt

Bis 4 Wochen vor Buchungstermin werden 25% des vereinbarten Mietbetrages in Rechnung gestellt.
Bis 1 Woche vor Buchungstermin werden 50% des vereinbarten Mietbetrages in Rechnung gestellt.
Terminverschiebungen nach Absprache möglich!

Alle Angaben ohne Gewähr.